
Wir Helfen nach einem Unfall
Stellen Sie als Geschädigter die bestmögliche Rechtssicherheit her, indem Sie den Schaden mittels des Gutachtens bei der eintrittspflichtigen Versicherung geltend machen.
Bestandteile eines Schadengutachten:
- Ermittlung der Reparaturkosten
- Höhe des Fahrzeugwertes bzw. Wiederbeschaffungswertes
- Höhe der merkantilen Wertminderung, nach Reparatur
- Stellungnahme zur Reparaturwürdigkeit – Reparaturschaden oder Totalschaden
- Ermittlung des Restwertes am regionalen Markt
KEIN Kostenrisiko! Bei eindeutiger Schuldfrage übernimmt die Versicherung des Unfallgegners sowohl die Kosten für das
Schadengutachten als auch die des Rechtsanwalts.