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Wir Helfen nach einem Unfall

Stellen Sie als Geschädigter die bestmögliche Rechtssicherheit her, indem Sie den Schaden mittels des Gutachtens bei der eintrittspflichtigen Versicherung geltend machen.

Bestandteile eines Schadengutachten:

  • Ermittlung der Reparaturkosten
  • Höhe des Fahrzeugwertes bzw. Wiederbeschaffungswertes
  • Höhe der merkantilen Wertminderung, nach Reparatur
  • Stellungnahme zur Reparaturwürdigkeit – Reparaturschaden oder Totalschaden
  • Ermittlung des Restwertes am regionalen Markt

KEIN Kostenrisiko! Bei eindeutiger Schuldfrage übernimmt die Versicherung des Unfallgegners sowohl die Kosten für das
Schadengutachten als auch die des Rechtsanwalts.