Das Schadengutachten - nach einem Unfall

Stellen Sie als Geschädigter die bestmögliche Rechtssicherheit her, indem Sie den Schaden mittels des Gutachtens bei der eintrittspflichtigen Versicherung geltend machen.
Bestandteile eines Schadengutachten:
1. Ermittlung der Reparaturkosten
2. Ermittlung des Fahrzeugwertes bzw. Wiederbeschaffungswertes
3. Ermittlung der merkantilen Wertminderung
4. Stellungnahme zur Reparaturwürdigkeit – Reparaturschaden oder Totalschaden
5. Ermittlung des Restwertes am regionalen Markt

KEIN Kostenrisiko! Bei eindeutiger Schuldfrage übernimmt die Versicherung des Unfallgegners sowohl die Kosten für das
Schadengutachten als auch die des Rechtsanwalts.